Wenn der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verweigert


Posted November 10, 2014 by Yul07vazqu

Wenn Sie vorhaben den Arbeitgeber zu wechseln, kann ein Arbeitszeugnis für Bewerbungen sehr hilfreich sein.

 
Germany- 10-11-2014-(http://zeugnis-portal.de/) Wenn Sie vorhaben den Arbeitgeber zu wechseln, kann ein Arbeitszeugnis für Bewerbungen sehr hilfreich sein. Da da kaum ein Chef gern einen guten Mitarbeiter gehen lässt, kommt es immer wieder vor, dass sich Arbeitgeber weigern ein solches Arbeitszeugnis auszustellen. Ebenso, wenn Sie gekündigt haben oder gekündigt wurden und es Differenzen zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und Ihrem Arbeitgeber gab.

Ein Arbeitszeugnis steht Ihnen zu

Zuerst einmal ist klar, dass ein Arbeitszeugnis eine wichtige Urkunde ist. Dieses Zeugnis zeigt, wo Ihre Stärken liegen, welche Aufgaben Ihnen anvertraut wurden und wie Sie diese gemeistert haben. Daher sollten Sie unbedingt ein solches Arbeitszeugnis von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Genau da beginnt Ihre Pflicht, denn Sie müssen Ihrem Chef mitteilen, dass Sie ein Arbeitszeugnis benötigen. Dies darf Ihnen keinesfalls verweigert werden. Sollte dies doch der Fall sein, versuchen Sie es am Besten zuerst im Guten und weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf seine rechtlichen Pflichten hin. Hilft dies auch nicht, so bleibt Ihnen wohl nur der Gang zum Arbeitsgericht. Dort können Sie dann Klage auf Erteilung eines Zeugnisses erheben.

Ihr Antrag beim Arbeitsgericht

Bleibt Ihnen also der Schritt zum Arbeitsgericht nicht erspart, sollten Sie dort einen Antrag darauf stellen, dass Ihnen der Arbeitgeber ein wohlwollendes und auf Führung und Leistung bezogenes Zeugnis ausstellt. Das Warum müssen Sie nicht näher erläutern. Allerdings benötigt das Arbeitsgericht Informationen darüber, von wann bis wann Sie bei dem Unternehmen beschäftigt waren und welche Arbeiten Sie dort ausgeführt haben. Dies ist vor allem bei einem Endzeugnis, also nach einer Kündigung, notwendig. Klagen Sie dagegen auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses, beispielsweise wenn Sie dieses für eine Bewerbung bei einem anderen Unternehmen benötigen, dann sollten Sie dies auch so in Ihrem Antrag erwähnen.

Dem Arbeitgeber droht ein Zwangsgeld

Da es in Deutschland einen unbedingten gesetzlichen Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt, wird das Gericht bei einer Weigerung des Arbeitgebers ein Zwangsgeld gegen diesen erheben. Dieses kann, vor allem im Wiederholungsfall, empfindlich hoch sein.


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Last Updated November 10, 2014