Unterdurchschnittliches Arbeitszeugnis - die Beweislast liegt beim Arbeitgeber!


Posted October 31, 2014 by Yul07vazqu

Bei einer Bewerbung um einen attraktiven Arbeitsplatz ist es unumgänglich, ein gutes Arbeitszeugnis vorweisen zu können. Dem Arbeitgeber können so die nötigen Informationen vermittelt werden, die er für eine qualifizierte Stellenbesetzung benötigt.

 
Germany- 31-10-2014-(http://zeugnis-portal.de/) Bei einer Bewerbung um einen attraktiven Arbeitsplatz ist es unumgänglich, ein gutes Arbeitszeugnis vorweisen zu können. Dem Arbeitgeber können so die nötigen Informationen vermittelt werden, die er für eine qualifizierte Stellenbesetzung benötigt. Damit trägt das Arbeitszeugnis wesentlich zum beruflichen Fortkommen eines Arbeitnehmers bei.

Was aber, wenn vom ehemaligen Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird, das unter dem Durchschnitt liegt? Was, wenn falsch beurteilt wurde? Gibt es Möglichkeiten, eine bessere Bewertung einzuklagen und vor allem: wen trifft die Beweislast?

Arbeitszeugnis - eine Definition

Bei einem Arbeitszeugnis handelt es sich um eine vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgestellte Bewertung des Arbeitsverhältnisses, welche Urkundencharakter hat. Wie schreibt man ein arbeitszeugnis


Man unterscheidet dabei das einfache vom qualifizierten Arbeitszeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis enthält lediglich Angaben zur Art und Dauer des Dienstverhältnisses. Beim qualifizierten Arbeitszeugnis dagegen werden zusätzlich die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers beurteilt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Zwischenzeugnis zu beantragen. Dieses wird nicht, wie das einfache und qualifizierte Zeugnis, nach Beendigung des Dienstverhältnisses ausgestellt, sondern während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses.

Üblich ist die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Dabei wird die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers üblicherweise anhand einer Notenskala von sehr gut bis mangelhaft beurteilt.
Ein Arbeitszeugnis muss zwei Kriterien erfüllen: Es soll auf der einen Seite dem Arbeitnehmer gegenüber wohlwollend formuliert werden, auf der anderen Seite aber auch ein richtiges und wahrheitsgetreues Bild des Arbeitsverhältnisses zeichnen. Daraus können Divergenzen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstehen, die, wenn keine Einigung erzielt werden kann, vor Gericht ausgetragen werden müssen.

Beweislast - weniger als "gut"?

Ist der Arbeitgeber mit seiner Bewertung im Zeugnis nicht einverstanden, kann er vom Arbeitgeber eine bessere Benotung einklagen. Dabei stellt sich die Frage, wen im Falle eines Gerichtsverfahrens die Beweislast trifft.

Üblicherweise trifft denjenigen, der vor Gericht einen Anspruch geltend macht, auch die Beweislast, das heißt, dass er jene Tatsachen beweisen muss, die seinen gestellten Anspruch rechtfertigen. Anders bei Klagen betreffend Arbeitszeugnissen: Die Beweislast bei Klagen auf Zeugnisberichtung wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Wird der Arbeitnehmer mit gut oder sehr gut bewertet, muss der Arbeitnehmer beweisen, warum er eine bessere Bewertung verdient. Benotet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit ausreichend oder mangelhaft, muss der Arbeitgeber belegen, warum die Leistungserbringung seines Arbeitnehmers unterdurchschnittlich war.

Wann und wo?

Die Klagen betreffend Zeugnisberichtigungen können Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht einbringen. Der Anspruch auf Zeugnisberichtigung endet nach zehn Monaten und kann im Anschluss nicht mehr durchgesetzt werden.

Die Auswirkung der Aufteilung

Viele Arbeitgeber sind sehr vorsichtig bei der Beurteilung ihrer Mitarbeiter geworden. Da man dem Gang zum Gericht entkommen möchte, werden in mittlerweile knapp 90 Prozent der Fälle Zeugnisse mit gut oder sehr gut ausgestellt. Der Stellenwert eine Benotung im Arbeitszeugnis durch den Arbeitgeber verliert damit an Bedeutung und kann letztlich nur mehr als Ausschlusskriterium für jene herangezogen werden, welche zu den restlichen zehn Prozent zählen. Beurteilungen Arbeitszeugnis
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Website Unterdurchschnittliches Arbeitszeugnis - die Beweislast liegt beim Arbeitgeber!
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Last Updated October 31, 2014