Einsatz sogenannter Handy-Blocker beobachten


Posted May 23, 2020 by handyblocker

Die Problematik in Prüfungssituationen ist bekannt. Die Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln wie Handys, Smartphones, Tablets, Wearables o.ä. gilt in Prüfungssituationen als Täuschungsversuch.

 
Die Problematik in Prüfungssituationen ist bekannt. Die Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln wie Handys, Smartphones, Tablets, Wearables o.ä. gilt in Prüfungssituationen als Täuschungsversuch.

Seit geraumer Zeit lässt sich auf Prüferseite immer häufiger eine Abhilfe durch den Einsatz sogenannter Handy-Blocker beobachten.

https://www.jammer-shop.com/de/stationaere-handyblocker.html

störsender handy, die die Funksignale von Smartphone & Co. blockieren, scheinen in manchen Situationen eine sinnvolle Lösung zu sein. Privatpersonen in Deutschland dürfen die auch Handy-Blocker genannten Geräte jedoch nicht verwenden.

Handy-Störsender, auch Handy-Blocker oder –Jammer genannt, sind Geräte, die in ihrer Umgebung verhindern, dass Funkverbindungen zustande kommen. So entstehen künstliche Funklöcher, welche die Verwendung von Handy und Smartphone verhindern sollen. Handy-Störsender zielen vor allen Dingen auf Handynetze, aber auch WLAN und GPS sind von ihnen betroffen. Die Reichweite der Handy-Jammer ist modellabhängig. Es gibt Geräte, die lediglich im Zehn-Meter-Umkreis Einfluss ausüben, aber auch Modelle mit mehr als 40 Meter Einfluss. Für Militär und Regierung gibt es außerdem Modelle, die über Kilometer hinweg Funksignale stören.

Potenzielle Interessenten für Handy-Störsender finden sich viele. Überall dort, wo das Nutzen von Handys unerwünscht ist, würden sich ohne das Verbot wohl schnell solche Störsender etablieren: Schulen, Kirchen, Kinos und Theater, aber auch einige Firmen und Arbeitgeber würden wohl gerne auf Handy-Störsender zurückgreifen. Geschäfte könnten verhindern, dass Kunden noch vor Ort im Laden Online-Preisvergleiche durchführen.

Der Einsatz von Geräten, welche bestimmte Frequenzbereiche scannen, und durch welche lediglich ohne konkrete Positionsbestimmung angezeigt wird, dass sich in einem Raum ein angeschaltetes Mobilfunkgerät befindet, ist aus Sicht des Kultusministeriums datenschutzrechtlich zulässig, da keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
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Issued By handyblocker
Country Germany
Categories Electronics
Last Updated May 23, 2020